Wie jede Sprache ist auch Gebärdensprache eine vollwertige Sprache mit umfangreichem Lexikon und eigener Grammatik. Sie ist seit 2002 in Deutschland anerkannt. Gebärdensprachen sind von Land zu Land verschieden. Es gibt z.B. Deutsche Gebärdensprache (DGS), American Sign Language (ASL), Britisch Sign Language (BSL) usw.
Neben der Gebärdensprache wird von einigen Hörgeschädigten eine zweite Sprachform angewendet, die so genannten LautsprachBegleitenden Gebärden (LBG). Lautsprachbegleitende Gebärden sind an die Grammatik der Lautsprache angelehnt, wobei jedes Wort der Lautsprache mit einer Gebärde visualisiert wird. Da sie keine eigene Grammatik besitzt, ist diese Kommunikationsform keine eigenständige Sprache wie die Gebärdensprache.
Gebärdensprache zu beherrschen bedeutet noch lange nicht, dass man auch dolmetschen kann. Gebärdensprachdolmetschen ist ein eigener Studiengang. Z. Zt. gibt es auch noch einige IHK Ausbildungen. (siehe Ausbildungen). Um dolmetschen zu können, müssen Dolmetscherinnen nicht nur die entsprechenden Sprachen und Dolmetschtechniken beherrschen, sondern auch kulturelle Unterschiede zwischen Gehörlosen und Hörenden kennen. Spezielles Fachwissen und Fachwortschatz ist Grundvoraussetzung, um in verschiedenen Spezialgebieten arbeiten zu können.
Gebärdensprachdolmetscher dolmetschen zwischen Personen, die in Lautsprache oder Gebärdensprache kommunizieren. z.B. bei Veranstaltungen, Konferenzen etc. Der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetscher insbesondere bei Behörden, Polizei, Gericht, im medizinischen Bereich, aber auch am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt. Gebärdensprachdolmetscherinnen unterliegen der Schweigepflicht und richten sich nach der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher und Übersetzer.
Weitere Informationen zum Gebärdensprachdolmetschen finden Sie auf der BGSD-Homepage
Neben der Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetschers_in gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Erlernen der Gebärdensprache und Berufe, wo Sie Gebärdensprache einsetzen können, lesen Sie hier.