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Anhörung im Goslarer Amtsgericht/Familiengericht

Zwangsimplantation bleibt vor Gericht

Am 10.11.2017 berichtete ich über den Fall, dass eine Richterin über die beidseitige Implantation eines zweijährigen gehörlosen Kindes gehörloser Eltern entscheiden soll. Heute war die nicht öffentliche Anhörung vor Gericht.

Die Richterin hat mich als Beraterin leider nicht zugelassen. Sie macht alle Sorgerechtsfälle nicht öffentlich! Ich habe draußen gewartet und mir dann von den Eltern und dem Anwalt berichten lassen.

Alle Stellungnahmen von Fachleuten sind beim Gericht eingegangen, trotzdem wollte die Richterin den Fall heute nicht niederschlagen. Sie möchte von ärztlicher Seite Gutachten darüber, wie ein CI funktioniert, wie es implantiert wird und welche Folgen und Risiken die Implantation beinhaltet. Weitere Fragen des Gerichts sind: Ist es denn auch okay das Kind mit Hörgeräten zu versorgen oder muss es ein Implantat sein?

Der Anwalt der Mutter erklärte, dass viele tausend Gehörlose auch nur mit Hörgeräten versorgt sind und es deshalb für die Eltern auch die Möglichkeit geben muss, ihr Kind mit Hörgeräten und Gebärdensprache zu erziehen.

Das Jugendamt hat keinerlei Stellung bezogen. Sie haben offensichtlich ohne groß zu überlegen den Antrag der Braunschweiger Klinik an das Gericht weitergeleitet.

Nach vorsichtiger Einschätzung waren die Eltern zufrieden mit dem Verlauf der Anhörung. Sie konnten alles gebärden, und fühlten sich verstanden. Die Eltern bekamen auch Rückendeckung von der Deutschen Implant Gesellschaft,DCIG. Lesen Sie hier die Stellungnahme!

Wenn das Gutachten da ist, wird die Richterin entscheiden, wie es weiter geht.

Nachträge:

laufende Aktualisierungen von Stellungnahmen zu dem Thema