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Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher in Regelschule

Erneut hat das Sozialgericht Frankfurt a. M. den Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher im Regelschulunterricht bestätigt.

Wieder einmal mussten Eltern bis zum Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gehen, um die Rechte des Kindes auf inklusiven Unterricht durchzusetzen. Das Gericht bestätigte den Anspruch! Das Sozialamt zahlt nun die Dolmetscher in der Regelschule. Noch mal meine Bitte an Eltern: Nicht aufgeben!

Hier finden Sie den Beschluss.