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Bayern – Inklusion? – Illusion!

Skandal um zwei kleine Mädchen!

Skandal! Der Bezirk Schwaben und der Leiter des Förderzentrums Hören – Augsburg verhindern Integration von zwei gehörlosen Kindern.

Das Sozialgericht Augsburg und das Landessozialgericht München verweisen gehörlose Kinder auf die Förderschule. Sie stützen ihre Erkenntnis auf die Gutachten der Förderschule Augsburg! Laut Gutachten der Förderschule können die Kinder nicht aktiv am Unterricht teilnehmen. Die Gutachten durften aber so nicht geschrieben werden, die Formulare sind nicht für hörgeschädigte Kinder zugelassen und nach dem bayrischen Schulgesetz durften sie überhaupt nicht verwendet werden. Der Einsatz von Dolmetschern im Unterricht wurde von den Gerichten abgelehnt.


Vorgeschichte:

Eine Familie bekommt im Juni nach dem obligatorischen Schuleingangstest vom Schulamt ein Schreiben, dass die gehörlose Tochter in die Regelschule (und nicht in ein Förderzentrum) gehen soll. Der Schulaufwandträger stimmt dieser Zuweisung zu. Die Schule testet die Kleine im Probeunterricht und ist begeistert. Die notwendigen Dolmetscherinnen werden gesucht und gefunden. Alle sind hochzufrieden! Im September beginnt die Schule, das Mädchen geht mit ihren Dolmetscherinnen begeistert in die Regelschule und bekommt von ihren Lehrerinnen beste Beurteilungen , doch das Sozialamt verweigert die Kostenübernahme für die Dolmetscherinnen, der Grund: zu hohe Kosten.

Die Eltern stellen in bester Hoffnung und Annahme, dass es nur eine Formsache wäre – schließlich seien die Gesetzte ja eindeutig auf ihrer Seite – einen Antrag auf einstweilige Anordnung, doch die wird vom Gericht zurückgewiesen Die Richterin des Sozialgerichts Augsburg bezieht sich auf ein rechtswidriges (siehe unten: Büro des Behindertenbeauftragten) Gutachten des Förderzentrum Augsburg, in welchem steht, dass das gehörlose Mädchen in einer Regelschule nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kann. Für das Förderzentrum Hören in Augsburg und die Pädagogen scheint es offensichtlich außerhalb ihres – auf den Beschlüssen von 1880 – basierenden Vorstellungsvermögens zu liegen, dass gehörlose Kinder über Dolmetscherinnen natürlich und vor allem barrierefrei (wie in anderen Bundesländern selbstverständlich) aktiv am Unterricht teilnehmen können. Das Gericht entscheidet aufgrund der Gutachten, „der beste Förderort für gehörlose Kinder in Bayern ist das Förderzentrum“, egal wie lange die Fahrzeit dorthin ist, denn dort könnten die Kinder ja andere Kommunikationsformen (z.B. Sprechen und Lautsprachbegleitende Gebärden) lernen! In Bayern seien die Schulen noch lange nicht so weit, dass inklusiver Unterricht veranstaltet werden könnte.
Der Leiter des Förderzentrums bestätigt dem Gericht zudem, dass keine Kapazitäten für Mobilen Dienst vom Förderzentrum vorhanden sind. Sie seien überlastet und hält auch auf Nachfrage am Gutachten fest.
Nebenbei gesagt wird an diesem Förderzentrum kein gebärdensprachlicher Unterricht abgehalten, somit wären die voll gebärdensprachlich aufgewachsenen Kindern von fast allen Teilen des Unterrichtes ausgeschlossen. Eine Sprachlerngruppe 4 (bilingualer Unterricht mit Gebärdensprache) ist in dieser Schule überhaupt nicht eingerichtet.

Auch das Landessozialgericht München bestätigt nach Beschwerde der Eltern den Beschluss des Sozialgerichtes. Die Dolmetscherinnen, die acht Wochen lang im guten Glauben auf Recht und Gesetz in Vorleistung gegangen sind, müssen ihre Arbeit für die Kinder wieder einstellen und bekommen keine Honorierung.

Link zum Beschluss:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146578&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 


Das Gleiche widerfährt zeitgleich auch einer zweiten Familie in einer anderen Schule im Einzugsbereich des Förderzentrums im Bezirk Schwaben. Das andere Kind hat sogar einen IQ von 125 (an der Grenze zur Hochbegabung) und müsste zudem im Alter von 6 Jahren 1,5 Stunden früh morgens zum Förderzentrum fahren und abends wieder 1,5 Stunden zurück. Sie soll angeblich sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Hören und Sprechen haben. Worauf diese Einschätzung Herrn Pasemanns basiert, bleibt völlig offen.

Link zum zweiten Beschluss:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146576&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Die Kinder sitzen seit Anfang November ohne Dolmetscherinnen in der Regelschule, die Eltern sind fassungslos und verzweifelt. Könnten die Eltern die Dolmetscherinnen selbst bezahlen, würde es vermutlich keinen Menschen interessieren, weder ein Sozialamt, noch einen Förderschuldirektor, noch ein Gericht, ob sie gut oder schlecht sprechen lernen und in welche Schule sie gingen.

Zahllose Schriftwechsel und Telefonate werden geführt, um Hilfe zu bekommen. Nun werden das Büro der Behindertenbeauftragten in Bayern Frau Badura, die Schulämter der Bezirke, die Bezirksregierung, das Kultusministerium eingeschaltet, um den Kindern den weiteren Besuch an den Schulen zu ermöglichen. Der Unterricht wird von Delegationen besucht, Dolmetscherinnen werden dafür bestellt. Alle sehen, dass die Kinder integriert sind, super mitarbeiten, die hörenden Kinder auch Gebärdensprache wie selbstverständlich nebenbei erlernen und alle die gehörlosen Mädchen nicht verlieren wollen. Alle stimmen absolut überein, dass dieser Regelschulbesuch für die Mädchen das Richtige und das Beste sei.

Doch alle Anstrengungen der Eltern und des Büros der Behindertenbeauftragten, Frau Badura und ihrem Referenten Herrn Sandor, nützen nichts. Alle Beteiligten, plötzlich auch der Leiter des Förderzentrums – Herr Pasemann- sind begeistert von dem Unterricht mit Dolmetschern, nur das Bezirksamt Schwaben und der Bezirkstagspräsident Herr Reichert bestehen weiter darauf, dass die Kinder in das Förderzentrum müssen.

Wie „gebildet“ Kinder nach ihrem Abschluss an Hörgeschädigten-Förderzentren sind, können Sie hier im Artikel eines Hörgeschädigten-Pädagogen lesen: http://www.taubenschlag.de/cms_pics/flexibler%20bilingualer%20Unterricht.pdf

Nach weiteren, endlosen Telefonaten ist das Kultusministerium, die die Regelbeschulung befürworten, bereit Gelder für ein wissenschaftlich begleitetes Projekt zuzusteuern. Jedoch wird auch diese Brücke vom Bezirkstagspräsidenten abgelehnt, da sie ja den Beschluss des Landessozialgerichts hätten und nicht zahlen müssten! Die Sozialämter seien ja auch zusätzlich – so begründete das Landsozialgericht – nicht an die Entscheidung der Eltern, die ihre Kinder auf der Regelschule haben möchten – gebunden. Sozialämter in Bayern können somit, wenn Elternentscheidung vorliegt (und das ist ab jetzt laut Schulgesetz immer der Fall!) – alle Schulhelfer- oder Dolmetscherbezahlung ablehnen!

Das Büro des Behindertenbeauftragten schreibt:
„.. Frau Beauftragte Badura hat seit mehr als zwei Wochen zum wiederholten Male versucht Herrn Bezirkstagspräsidenten zu erreichen. Dies war nicht möglich und es erfolgte auch kein weiterer Rückruf. Damit sind die Möglichkeiten von Frau Badura und ihrer Geschäftsstelle ausgeschöpft…
…. Wir bedauern sehr, dass die Partner, insbesondere der Bezirk Schwaben nicht zu weiteren Gesprächen bewegt werden konnte. Bedauerlich ist außerdem, dass sowohl die Regierung von Schwaben als auch das Förderzentrum die Familien und die Regelschulen nicht hinreichend unterstützt haben bei der Verwirklichung des Elternwahlrechtes, insbesondere durch intensive Beratung. Auch das sonderpädagogische Gutachten hätte nach dem 01.8.11 dem neuen Rechtstand angepasst werden müssen. Das Kriterium der so genannten „aktiven Teilnahme“ findet sich nicht mehr im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Dieses fehlerhafte Gutachten war die Grundlage der Entscheidung des Bezirks, des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts. Insgesamt stellt sich aus Sicht der Geschäftsstelle schon die Frage inwieweit sich der Bezirk, der Förderschulbereich und die dazugehörige Schulaufsicht fachlich auf die neue rechtliche Lage eingestellt haben. Der Schaden für die Kinder und ihren Anspruch auf Inklusion ist aus unserer Sicht nicht unerheblich,….“


Die Situation scheint trotz aller vorhandenen Gesetze ausweglos. Für die Eltern und besonders für die Kinder weicht aller Hoffnung Entsetzen und Trauer. Die Familien müssen jetzt nach all dem Hickhack ganz kurzfristig eine neue Heimat suchen, aus Bayern wegziehen. Sie müssen ihre Kinder aus ihrer vertrauten Umgebung und einem für die Kinder erfolgreichen Schulstart herausreißen, um ihren Kindern woanders gleichberechtigt Bildung zukommen zu lassen, denn das hat für die Eltern Priorität. Die Eltern wissen, dass die Kinder nur eine andere Sprache benötigen und alles Gefasel über sonderpädagogischen Förderbedarf, Sprechen lernen, LBG etc. vom Leiter des Förderzentrums und der Pädagogen reiner Selbsterhaltungstrieb ist. Denn die Hörgeschädigtenpädagogen können noch immer in der Mehrzahl keine Gebärdensprache. Das Förderzentrum Augsburg freut sich sogar noch über steigende Schülerzahlen. Das ist auch kein Wunder, wenn selbst die Gerichte solche haarsträubenden Beschlüsse fassen, obwohl sie von der Wirklichkeit der gehörlosen Kinder keine Ahnung haben und nur auf die sogenannten Fachleute der Förderzentren mit rechtswidrigen Gutachten hören. Beide Gerichte ignorieren vollkommen die Gleichstellunggesetze und Benachteiligungsverbote. Die Kinder dürfen nicht in ihrer Sprache, der deutschen Gebärdensprache, die seit 2002 anerkannt ist, lernen und das letztendlich nur aus Kostengründen.

Wie es jetzt für die Kinder weitergeht ist nicht klar. Umziehen nach Köln, Nord-Rhein-Westfalen wäre eine Option. Dort werden andere Kinder schon seit Jahren selbstverständlich mit Dolmetschern in der Regelschule unterrichtet. Oder die Kinder bleiben bis zu einem Hauptsacheverfahren ohne Dolmetscherinnen in der Regelschule an ihrem Wohnort, in der Hoffnung, dass die Richterin sich an den veränderten Ausgangssituationen – anderes Gutachten und alle Beteiligten sind vom Unterricht mit Dolmetscherin begeistert – orientiert und für die Kinder entscheidet.

Wahrscheinlich bedeutet es aber für die Familien und alle anderen Eltern von gehörlosen Kindern in Bayern – alles zurück lassen – Freunde – Arbeit – soziales Umfeld und Wohnung. Ein Skandal für das Förderzentrum Augsburg, die Gerichte und Bayern.

Von Inklusion in Bayern sind wir weiter entfernt, als vor der Einzelintegration. Behinderte Kinder werden abgeschoben. Der Nachteil der Kinder wird aber auch zum Nachteil Deutschlands, denn nach einer Förderschule folgt das Sondersystem Berufsbildungswerk und danach in 80 Prozent der Fälle Arbeitslosigkeit. Die Verantwortlichen sehen eben nur bis zur Nasenspitze.

 

Nachtrag 23.12.2011:

Am 19.12.2011 hat die Augsburger Allgemeine den Skandal im Bezirk Schwaben aufgegriffen. Weitere Presse folgt. Wir kämpfen weiter für das Recht der Kinder.