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Das Sozialamt MKK setzt allem noch einen drauf

3 Tage nach der unmissverständlichen einstweiligen Anordnung des Gerichts gegen das Sozialamt des Main-Kinzig-Kreis setzt das Sozialamt des MKK noch einen drauf.

Obwohl der Richter in seiner Anordnung schon klar formuliert hat, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn Eltern ihrem Kind kein CI implantieren lassen wollen, informiert das Sozialamt prompt das Jugendamt der gleichen Behörde (offensichtlich ohne auf die richterliche Anordnung hinzuweisen), so dass das Jugendamt die Eltern zu einem Prüfungstermin auf Kindeswohlgefährdung „einlädt“.

Das ist der Gipfel an Druck von deutschen Behörden gegen freidenkende Eltern. Die Eltern werden sich jetzt weitere rechtliche Schritte überlegen müssen, um sich vor diesen Repressialien zu schützen.