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Einstweilige Anordnung in Bayern – gewonnen!

Wieder mussten die Eltern von Melissa vor Gericht gehen. In der Einstweiligen Anordnung wurde auch die Verdolmetschung der Stunden Kunst, WTG und Sport beantragt.

Das war eigentlich schon in dem Hauptsacheverfahren gegen den Bezirk vereinbart worden. Der Bezirk Schwaben hat dann aber abgelehnt die Kosten für diese Fächer zu übernehmen. Entgegen dem Kultusministerium, hält der Bezirk die Fächer wohl nicht für so wichtig…. Der Gutachter Oliver Rien sprich in seinem Gutachten eindeutig von Diskriminierung, sollten die Fächer nicht gedolmetscht werden!

Das Gericht hat dem Antrag auf Einstweilige Anordnung stattgegeben. Melissa bekommt nun die volle Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern.

Ob der Bezirk Schwaben es nun mal langsam versteht, bleibt abzuwarten. Er hat das Recht in Beschwerde beim Landessozialgericht zu gehen. Wann haben die Eltern von Melissa endlich Ruhe? Lesen Sie hier das Urteil.