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Erneuter Erfolg eines gehörlosen Kindes gegen das Sozialamt

Mit Beschluss vom 17.Juni 2013 gibt das Landessozialgericht Darmstadt einem gehörlosen Kind aus Frankfurt das Recht mit Gebärdensprachdolmetscher die Regelschule zu besuchen. Das Sozialamt hat die Kosten zu tragen!

Nun ist auch der letzte Versuch eines Sozialamtes gescheitert die Beschulung mit Dolmetscher zu verhindern. Es sind immer ausschließlich die Kosten, die die Verweigerungshaltung der Sozialämter hervorrufen. Der Richter stellt klar, das eine Förderschule keine Alternative für das gehörlose Kind darstellt. Die Eltern haben das Recht die Schulform zu wählen, so wie es das hessische (und andere) Schulgesetz vorsieht, „zumal die schulrechtliche Regelung auf das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dez. 2006 über die Rechte der Menschen mit Behinderung vom 21.Dez. 2008 zurückgeht, also in innerstaatliches einfaches Bundesrecht transformiertes Völkerrecht.“   Lesen Sie den ganzen Beschluss.

Ich freue mich sehr mit den Eltern zusammen, einen solchen Beschluss erkämpft zu haben. Möge es der letzte Kampf eines gehörlosen Kindes in Hessen gewesen sein und allen Eltern, die diesen Weg gehen möchten, Mut dafür geben!

Karin Kestner