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Gehörloses Kind hat Anspruch auf Dolmetscher in Regelschule
Wegweisende Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt/Main
Am 13.10.2010 wurde auf den Antrag zur einstweiligen Anordnung von hörenden Eltern eines gehörlosen Mädchens eine rasche, deutliche und wegweisende Entscheidung gefällt.
Seit knapp 3,5 Jahren wissen die Eltern, dass ihr Kind gehörlos ist. Sie entschieden sich gegen das Cochlear Implantat (CI) und für die intensive Erlernung der Deutschen Gebärdensprache. Die Kämpfe gegen das Sozialamt waren geprägt von Trauer und Demütigung. Eine dicke Akte mit Anträgen und Widersprüchen entstand.
Es gipfelte zum Schluss in der Forderung des Sozialamtes dem Mädchen ein Cochlear Implantat einsetzen zu lassen, so könne man die Kosten für den Dolmetscher im Unterricht der allgemeinbildenden Schule sparen. Das Mädchen könnte auf die Gehörlosenschule gehen und später, wenn es mit dem CI hört, immer noch auf die Regelschule gehen.
Gestern wurde die Entscheidung des Gerichts den Eltern zugestellt.
Das Gericht kommt zum Schluss:
- Das Sozialamt muss den Dolmetscher in der Regelschule zahlen!
- Eine Einmischung in die Autonomie der Eltern ist nicht zulässig.
- Eine Entscheidung gegen das Cochlear Implantat muss respektiert werden und eine Bewertung steht dem Sozialamt nicht zu!
- Eine Kindeswohlgefährdung erkennt das Gericht nicht!
- Ein Verweisen auf eine Förderschule, die den Unterricht nicht in DGS abhalten kann, ist nicht zulässig, weil das Kind von Teilen des Unterrichtes ausgeschlossen wäre.
Hier das ganze Urteil. Ich freue mich für die Eltern und das Mädchen, dass wir es geschafft haben eine solche Entscheidung zu erkämpfen. Dies war der erste Antrag auf einstweilige Anordnung, den ich formuliert habe. An dieser Stelle danken die Eltern und ich Herrn Dr. jur. Leander Palleit, Berlin, der mir einen juristischen Leitfaden an die Hand gab und Herrn Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.), Kassel, der noch die nötige „Würze“ in Form von Paragrafen und Formulierungen beigesteuert hat.
Karin Kestner