Mini Cart

Archive

Kein Cochlear Implantat für zwei gehörlose Kinder. Sozialamt Landkreis Trier-Saarburg übergibt Fall an Jugendamt

Das Sozialamt Landkreis Trier-Saarburg hat, bezugnehmend auf den Fall aus Braunschweig, eine gehörlose Familie an das Jugendamt gemeldet, um prüfen zu lassen ob bei den beiden gehörlosen Kindern Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Die Eltern erziehen ihre Hörgeräte-versorgten-Kinder in Gebärdensprache. Cochlear Implantate wünschen sie für ihre Kinder nicht. Seit mehr als einem Jahr versucht das Sozialamt Trier-Saarburg so wenig wie möglich für die kommunikative Begleitung der gehörlosen Kinder im Regelkindergarten zu zahlen. Seit mehr als einem Jahr sind die gehörlosen Eltern damit vor Gericht. Das Landessozialgericht hat entschieden, dass jedes Kind einen Assistenten benötigt. Durch den Beschluss steht den Kindern je eine Assistenz zur Verfügung.

Nun hat das Sozialamt Landkreis Trier-Saarburg vom Fall in Braunschweig gelesen. Sie sehen jetzt eine Chance den Kindern keine Assistenten mehr zahlen zu müssen und lassen also vom Jugendamt prüfen, ob die Kinder nicht mit einem CI besser versorgt seien. Die Kinder könnten dann ja hören und so müsste das Sozialamt keine Assistenten mehr bezahlen. Das Sozialamt weist auf die Nachrangigkeit der Sozialhilfe hin.

§ 2 SGB XII Nachrang der Sozialhilfe
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Das Sozialamt meint also, die Krankenkasse könnte ja ein Cochlear Implantat bezahlen, dann müsste die Eingliederungshilfe (Sozialamt) nicht mehr für Assistenten zahlen, wenn die Kinder hören würden. Dass Kinder nicht automatisch hören können, wenn sie ein CI bekommen, ist bei dem Sozialamt wohl nicht angekommen. Dass man Eltern nicht zu einem medizinischen Eingriff zwingen kann, sagen uns das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und die UN-Behindertenrechtskonvension!

In meinen Augen ist es Kindeswohlgefährdung, wenn das Sozialamt keine DGS kompetente Kindergartenassistenz finanziert und damit die Kommunikation nicht sicherstellt. Im Artikel vom 10.11.2017 hatte ich schon genau vor solch einem Vorgehen der Ämter gewarnt.

Hier ein Ausschnitt aus dem Brief des Sozialamtes an den Anwalt der Eltern.

 

Und hier ein Urteil des Landessozialgerichtes Hessen in einem anderen Fall (PDF Download). Auf Seite 9 wird auf das Cochlear Implantat eingegangen. Der Richter betonte eindeutig, dass es die Entscheidung der Eltern sei, ein CI abzulehnen und dies zu respektieren sei.

Man kann jetzt also gespannt sein, ob sich auch dieses Jugendamt instrumentalisieren lässt.