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Krankenkasse muss Tommys Gebärdenwelt zahlen

Wieder einmal musste eine Krankenkasse (hier die AOK Ingolstadt) mit zwei Widersprüchen durch ein Gericht und zusätzlich Presse dazu gezwungen werden, den Rechtsanspruch eines gehörlosen Mädchens auf Sicherstellung der Kommunikation anzuerkennen und damit die Kosten für Tommys Gebärdenwelt zu übernehmen.

Lesen Sie hier den Artikel im donaukurier.de.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Krankenkassen ohne zu zögern ca. 60.000 Euro für eine CI-Implantation inkl. Nachsorge ausgeben und sich gleichzeitig von Gerichten zur Zahlung von 255 Euro zwingen lassen müssen. Eine CI-Implantation hat, je nach Interpretation, nur eine „Erfolgsquote“ von 30%-60% und selbst die nur mit Einschränkungen, Gebärdensprache bietet eine 100%ige Kommunikation, jederzeit.