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Main-Kinzig-Kreis gescheitert – keine Zulassung beim Bundessozialgericht

Der Main-Kinzig-Kreis hat nun auch im letzten Versuch einer gehörlosen Schülerin den Dolmetscher in der Regelschule zu versagen (durch eine nicht Zulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel) verloren.

Die Richter vom Bundessozialgericht schreiben:
1) Der Zulassungsgrund ist nicht in der gebotenen Weise dargelegt.
2) … hier fehlen jedoch jegliche Ausführungen, sodass es nicht entscheidend ist, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage jedenfalls so, wie sie formuliert ist („zwangsläufig“) nicht ernsthaft stellt.

Es ist eben nicht einfach, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG durchzubekommen. 😉 Ein bisschen Schadenfreude darf wohl sein, ob dieser Klatsche. Sechs Jahre hat die Rechtsassessorin des Main-Kinzig-Kreises mit allen Mitteln versucht die Rechte des Kindes zu beschneiden.

Offen sind jetzt noch Gelder, die den Dolmetschern verweigert wurden. Auch hier wird es noch eine Verhandlung in der Hauptsache vor Gericht geben. Die einstweilige Anordnung war schon gewonnen.

Ehrlich gesagt, würde ich gerne wissen, was diese Angestellte des Main-Kinzig-Kreises an Zeit und Geld gekostet hat.

Lesen Sie hier den Beschluss des Bundessozialgerichts.