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Neue Gerichtsbeschlüsse zum Hausgebärdensprachkurs

Es gibt mal wieder zwei neue Beschlüsse zur Kostenübernahme von Hausgebärdensprachkursen.

Das Sozialgericht Halle hat bestätigt, dass die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die Kosten für einen Hausgebärdensprachkurs für das Kind übernehmen muss. (PDF-Download)

 Das Verwaltungsgerichtes Halle hat angeordnet, dass die Stadt Halle (Saale) die Kosten für einen Hausgebärdensprachkurs für die Eltern übernehmen muss. (PDF-Download)

Mit diesen Beschlüssen wurde zumindest der Anspruch bestätigt – doch natürlich viel zu wenig Stunden. Kinder brauchen den täglichen Umgang mit einer neuen Sprache, hier DGS, solange es die Eltern noch nicht können.

Lesen Sie hier, wo Sie was beantragen können (Mit Musteranträgen).