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Recht auf Hausgebärdensprachkurs durchgesetzt

Recht auf Hausgebärdensprachkurs in Einstweiliger Anordnung für gehörloses Kind mit CI in Dresden durchgesetzt

Sehr ausführlich begründet der Richter im Sozialgericht Dresden den Anspruch eines gehörlosen Jungen mit Cochlea Implantat auf einen Hausgebärdensprachkurs. Eltern haben nach wie vor keinen Anspruch, der sich aus dem Gesetz ergibt, (Baden-Württemberg – L7 SO 46 42 / 12) zu hoffen ist aber, dass sich dies in den Gesetzen demnächst wiederfinden wird.

Ein gehörloses Kind, ohne entsprechende Kenntnisse in der Gebärdensprache zu erziehen, ist schlicht nicht möglich. In Skandinavien bekommen alle Eltern diese Kurse kostenfrei angeboten.


Lesen Sie hier den Beschluss.