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Techniker-Krankenkasse verweigert allen gehörlosen Kindern Deutschlands das Grundbedürfnis „Kommunikation“!

Die Techniker Krankenkasse verweigert seit ca. 6 Monaten gehörlosen Kindern die Kostenübernahme des Hilfsmittels „Tommys Gebärdenwelt“ – sie leiten Verordnungen von Ärzten an die Sozialhilfeträger weiter – so haben Eltern keine Möglichkeit der Klage.

 

Viele Jahre lang konnten sich die Eltern gehörloser Kinder auf die TK verlassen. Sie war eine der wenigen Krankenkassen, die von Anfang an (seit 1999) den Nutzen der Software „Tommys Gebärdenwelt“ erkannte. Seit Jahren gibt es nur noch wenige Sachbearbeiter von Krankenkassen, die erst nach einem Widerspruch „Tommys Gebärdenwelt“ genehmigen. Es gibt inzwischen vier Urteile gegen die Krankenkassen, alle mit dem gleichen Ergebnis. „Tommys Gebärdenwelt“ ist eine Leistung, die von der Krankenkasse gezahlt werden muss! Kommunikation fällt in den Bereich der Grundbedürfnisse und somit in den Leistungsbereich der Krankenkassen.

 

Seit ca. einem halben Jahr werden Verordnungen für „Tommys Gebärdenwelt“ von der TK aber nach §14 SGB IX an die Sozialämter weiter geleitet. Diese sind dann nach §14 SGB IX verpflichtet eigentlich zu zahlen. Die Sozialämter versuchen sich aber aus der Verantwortung zu ziehen und schicken den Eltern nun Sozialhilfeanträge. Die Leistung wäre aber einkommensunabhängig zu zahlen, die Sozialämter könnten die Kosten von der Krankenkasse zurückfordern! Ganze Abteilungen in den Sozialämtern und Krankenkassen beschäftigen sich jetzt gegenseitig mit Erstattungsanträgen, denn auch Sozialhilfeträger haben den § 14 SGB IX für sich entdeckt. Die schicken Anträge für andere, eindeutig dem Sozialhilfeträger zugeordneten Leistungen an die Krankenkassen.

Was bedeutet das für die Eltern gehörloser Kinder?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Eltern können die Krankenkasse wechseln – der Ruf der TKK sei in den letzten Jahren überaus schlecht geworden. (siehe unten Links – TKK – Verweigerungsliste)

2) Die Eltern sollten die Sozialämter auffordern zu leisten und die Erstattung der Kosten von der TKK einzufordern. (Die Leistung ist in jedem Falle einkommensunabhängig – sollten die Sozialämter das anders sehen, müsste Widerspruch erhoben werden!)

Ein Mitarbeiter der TK Zentrale in Hamburg sagte mir telefonisch, es sei noch niemals von den Sozialämtern etwas zurückgefordert worden. Falls das stimmt, geben wahrscheinlich die meisten Eltern im Dschungel der Bürokratie auf. Genau so spart sich die TKK Geld auf Kosten der Schwächsten!

 

Die gehörlosen Kinder bleiben ohne Sprache – ohne ein Symbolsystem, dass es ihnen erlauben würde Kommunikation zu erlernen. Symbolsprache steht übrigens im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen: Die Tafeln/Symbolsammlungen dienen Personen, die sich nicht oder nur unzureichend lautsprachlich verständlich äußern können und schreibunfähig sind bzw. eine Störung der Schreibfähigkeit aufweisen. Tommys Gebärdenwelt ist eine solche Symbolsammlung! (siehe GKV Spitzenverband) Tommys Gebärdenwelt ist kein Fremdsprachlernprogramm, sondern – so im Urteil gegen die AOK Niedersachsen: AZ: S 61 KR 244/11) „Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Versorgung auch nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil es um das Erlernen einer Sprache gehe. Denn es soll vorliegend nicht eine Fremdsprache im Sinne einer Zweitsprache erlernt werden. Die Gebärdensprache ist als Erstsprache zu qualifizieren, da sie eine Kommunikation der Klägerin mit ihrer Umwelt gerade in solchen Situationen ermöglichen soll, in denen (Einschub: z.B.) das CI nicht benutzbar ist. Es geht um eine möglichst lückenlose Kommunikation, die durch die Gebärdensprache als Erstsprache in bestimmten Situationen überhaupt erst prinzipiell ermöglicht wird.“ Medizinische Leistungen zur Rehabilitation – und damit auch die als solche erbrachten Hilfsmittel – müssen nach § 26 Abs. 1 Abs. 1 SGB IX entweder – Behinderungen, einschl. chronischer Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung verhüten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__26.html

Genau dies leistet „Tommys Gebärdenwelt“, es mildert, beseitigt und verhütet die Kommunikationslosigkeit, die Retardierung und/oder Fehlentwicklung der gehörlosen, mit CI oder Hörgerät versorgten Kinder.

 

Dieses Verhalten der Techniker Krankenkasse schadet wissentlich kleinen gehörlosen Kindern. Es gab mehrere Urteile gegen die Krankenkassen – auf Grund des Betrages von nur 255,- Euro wurde nie eine Berufung zugelassen. Ein Landessozialgerichts- oder Bundessozialgerichtsurteil ist somit unmöglich!

 

Lesen Sie hier das Urteil gegen die Barmer GEK von 2008 und hier das Urteil gegen die Barmer GEK von 2011. Es gibt unterdessen sogar ein drittes Gerichtsurteil gegen die Barmer GEK, welches uns aber nicht vorliegt. Auch die AOK-Niedersachsen wurde rechtskräftig zur Kostenübernahme verurteilt. Sogar ohne mündliche Verhandlung, weil der Fall so eindeutig und leicht zu beurteilen war!

 

Alle diese Urteile scheinen die Techniker Krankenkasse nicht zu beeindrucken. Sie versuchen die Kosten von 255,- Euro auf einen anderen Leistungsträger abzuwälzen. 255,- Euro, die gehörlosen Kindern, aber auch deren Eltern, eine Kommunikation ermöglichen könnten. Noch dreister sind aber die folgenden wechselnden Formulierungen, im Schreiben der TKK: „Wir dürfen Ihren Antrag nicht bearbeiten, weil Sie Leistungen zur Teilhabe in der Gesellschaft beantragen, bzw. die Gebärdensprache zu vermitteln ist Aufgabe der Frühförderung.“

 

Karin Kestner