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Umfängliches Gerichtsurteil für Hausgebärdensprachkurs

Endlich hat ein Gericht in einem Urteil, unterstützt durch ein fundiertes Gutachten der LDZ Sachsen, die Notwendigkeit eines Hausgebärdensprachkurses für Eltern bestätigt. Nur mittels eines Hausgebärdensprachkurses mit bis zu 500 Stunden (hier wurden nur 350 Std beantragt) können Eltern die Gebärdensprache auf dem Niveau B2 erlernen, welches es ihnen ermöglicht, ihrem erzieherischen Auftrag umfänglich nachzukommen. Dies gilt explizit auch dann, wenn das Kind ebenfalls per Hausgebärdensprachkurs die Gebärdensprache erlernt, da sich die Themen und das Niveau des Unterrichts für Kinder und Eltern erheblich unterscheiden. Lesen Sie hier. (PDF Download)

Hier können Sie das vollständige Gutachten von Barbara Schütte lesen (PDF Download).

Weitere Tipps, Musteranträge und Urteile finden Sie auf unserer Seite „Leitfaden Recht