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Urteil Kostenübernahme Hausgebärdensprachkurs

Das Sozialgericht Detmold hat eine Krankenkasse zur Kostenübernahme eines Hausgebärdensprachkurses für eine Mutter eines gehörlosen Kindes verurteilt. Normalerweise wäre das Jugendamt hierfür zuständig, das hatte aber den Antrag auf Kostenübernahme fälschlicherweise an die Krankenkasse weitergeleitet. Die nun verurteilte Krankenkasse kann sich die Kosten beim Jugendamt wieder zurückholen. Lesen Sie hier. (PDF Download)