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Sonderpädagoge ersetzt nicht den Gebärdensprachdolmetscher

Das Sozialgericht Mannheim hat in einem Beschluss entschieden, dass das Landratsamt die Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin in der Regelschule auch in den Stunden zu bezahlen hat, wo eine Sonderpädagogin des SBBZ anwesend ist.

Das Landratsamt war der Meinung, dass die Sonderpädagogin, die über eine gute DGS Kompetenz verfügt, auch gleichzeitig dolmetschen kann und wollte so die Anwesenheitszeit der Sonderpädagogin von den Kosten der Gebärdensprachdolmetscherin abziehen

Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass sich die Aufgaben der Dolmetscherin und der Sonderpädagogin gänzlich unterscheiden und zudem die Sonderpädagogin trotz guter DGS Kenntnisse keine Ausbildung zur Gebärdensprachdolmetscherin hat.

Lesen Sie hier den Beschluss

Rechtsanwalt Kroll hat auf seiner Internetseite eine Sammlung von Rechtssprechungen veröffentlicht.