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Kommunikationsverhinderung statt Kommunikationshilfe?

Geplante Änderung der hessischen Kommunikationshilfenverordnung hebelt die Rechte gehörloser Menschen aus.

Seit 2004 gibt es das hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG). Im § 11 wird hör- und sprachbehinderten Menschen das Recht auf die Nutzung von Gebärdensprachdolmetscher/ innen in hessischen Verwaltungsverfahren gegeben.

Lesen Sie hier den offenen Brief der Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärdensprachdolmetscher/ -innen Hessen e.V. und des Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V.