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Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es seit Dezember ein Landesgleichstellungsgesetz. Das Schulgesetz wurde geändert:

„(7) An Schulen für Hörgeschädigte wird der Unterricht für gehörlose Schülerinnen und Schüler neben der Laut- und Schriftsprache in Deutscher Gebärdensprache und lautsprachbegleitenden Gebärden erteilt. Werden hörende und hörbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam in einer Klasse unterrichtet, kann der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch in Deutscher Gebärdensprache oder lautsprachbegleitenden Gebärden erteilt werden.“