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Inklusion für hörbehinderte Kinder umsetzen

Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert: Inklusion für gehörlose und andere hochgradig hörbehinderte Kinder umsetzen – Gesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention anwenden!

Im Jahr 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Die BRK spricht sich deutlich für die Einrichtung eines inklusiven Bildungssystems aus. Dies wurde inzwischen in mehreren Bundesländern in den Schulgesetzen berücksichtigt.

Dennoch wird die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher im Schulunterricht häufig von Sozialämtern abgelehnt.