Den Spracherwerb gehörloser Kinder sichern
Sollten Sachbearbeiter verschiedener Ämter, Pädagogen und Mediziner immer noch nicht wissen, dass es wichtig ist gehörlosen Kindern, ob mit oder ohne Hörgerät oder Cochlea Implantat,
Sollten Sachbearbeiter verschiedener Ämter, Pädagogen und Mediziner immer noch nicht wissen, dass es wichtig ist gehörlosen Kindern, ob mit oder ohne Hörgerät oder Cochlea Implantat,
Der Main-Kinzig-Kreis hat nun auch im letzten Versuch einer gehörlosen Schülerin den Dolmetscher in der Regelschule zu versagen (durch eine nicht Zulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in
In einem einsteiligen Anordnungsverfahren wurden jetzt Gebärdensprachdolmetscher für ein gehörloses Kind auch für die Vorschulmodule im Kindergarten gerichtlich bestätigt. Einem gehörlosen Kindergartenkind steht auch das
Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert zur Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 22. Mai 2014 zu den Rechten von Schülern
Im Main-Kinzig-Kreis ist das Wort Inklusion noch nicht angekommen. Seit vielen Jahren müssen die Eltern einer gehörlosen Tochter jeden Cent einklagen, damit ihr Kind eine
Bemerkenswerte Stellungnahme des Landeselternbeirates von Hessen zur Gebärdensprache in Hessischen Schulen. Da wird von der hessischen Politik immer noch gesagt, dass Technik doch ausreicht und
doch der Streit geht weiter … 5 Jahre kämpfte das Mädchen für das Recht auf Dolmetscherinnen in der Regelschule, alle Beschlüsse und Urteile hat sie
Am 24.01.2014 erhielt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Schreiben der BIH, BAGÜS und der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands. Inhalt des Schreibens ist der
Positionspapier der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung. Ein lesenswertes Papier, auf das man sicher mal hinweisen kann, wenn einem Argumente fehlen.
Im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes gab das Nürnberger Sozialgericht den Eltern eines gehörlosen Kindes in der Regelschule Recht. Die Eltern kämpften um angemessene Bezahlung der